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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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Stand der AGB: 12.12.2018

​

1. Geltungsbereich

 

a) Die nachfolgenden AGB gelten für Leistungen der Gleitschirm Flugschule Phönix des Inhabers Alexander Müller (nachfolgend "Phönix" genannt), insbesondere für Reisen, Tandemflüge, Schulungen, Seminare oder den Erwerb von Ware aus dem Phönix Gleitschirmfachhandel (nachfolgend "Leistung" genannt). Zwischen Phönix und dem Teilnehmer, Mitreisenden, Flugschüler, Passagier oder sonstigen Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) gelten lediglich die AGB der Flugschule Phönix.

 

2. Voraussetzungen für die Teilnahme an Leistungen

 

a) Die Teilnahme an Reisen, Tandemflügen, Schulungen und Seminaren erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Der Kunde versichert durch Zusendung des Anmeldeformulars psychisch und physisch gesund zu sein und über keine Beeinträchtigung zu verfügen, die eine Eignung für eine Teilnahme an der Leistung ausschließt. Phönix ist nicht dazu verpflichtet dies zu überprüfen. Für die Ãœberprüfung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich, bei Zweifeln hat er ärztlichen Rat einzuholen. Bucht der Kunde für andere Kunden eine Leistung, hat er den oder die entsprechenden Kunden über diese Voraussetzungen zu informieren. 

 

b) Bei einigen Freizeitangeboten ist ein bestimmtes Maß an körperlicher Belastbarkeit erforderlich. Phönix bemüht sich bei den Ausschreibungen der entsprechenden Freizeitangebote nach bestem Wissen und Gewissen auf die körperliche Anforderung hinzuweisen. Nr. 2 a) gilt entsprechend. 

 

c) Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Anweisungen des Flugschulpersonals, der Erfüllungsgehilfen und sonstigem Personal während einer Reise, Schulung, Fortbildung, Seminar oder eines Tandemflugs, unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht der Fall sein, behält es sich Phönix vor den Kunden teilweise oder ganz von der weiteren Teilnahme an der Leistung auszuschließen. Bereits bezahlte Leistungen werden dem Kunden in diesem Fall nicht rückerstattet. 

 

d) Bei Kunden unter dem 18. Lebensjahr bedarf es einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Die Einverständniserklärung ist spätestens bei Leistungsbeginn vorzulegen. Ausgeschlossen ist davon der Kauf von Ware aus dem Gleitschirmfachhandel von Phönix. Aufgrund der Bestimmungen des Deutschen Hängegleiterverbands e.V. (DHV) ist die Teilnahme an einer Ausbildung zum Erwerb der Luftsportlizenz erst mit Erreichung des 14. Lebensjahres möglich. Die abschließende Prüfung kann allerdings erst mit Erreichen des 16. Lebensjahres absolviert werden.

 

3. Vertragsabschluss und Zahlung 

 

a) Die Anmeldung für eine Reise-, Schulung, Fortbildung, für ein Seminar oder einen Tandemflug kann entweder über das Onlinebuchungsformular, per E-Mail oder per Post erfolgen, jedoch ausschließlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Anmeldeformulars. Mit der Anmeldung nimmt der Kunde das Angebot von Phönix verbindlich an.
Grundlage des Angebotes ist die entsprechende Ausschreibung-, sowie die ergänzenden Informationen durch Phönix für die entsprechende Leistung.

 

b) Ãœbernimmt ein Kunde die Anmeldung für andere Kunden, steht er für sämtliche Vertragspflichten der anderen ein-, wie für seine eigenen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

 

c) Ein wirksamer Vertrag kommt ausschließlich durch Zusendung der Buchungsbestätigung (Annahmebestätigung durch Phönix), an den Kunden zustande. Die Annahmebestätigung durch Phönix kann formlos per E-Mail oder per Post erfolgen. 

 

d) Der Kunde ist gegenüber Phönix dazu verpflichtet, den für die Leistung vereinbarten Preis zu zahlen. Die angegebenen Preise der Leistung schließen die geltende MwSt. der Bundesrepublik Deutschland ein. 

 

e) Nach Zusendung der Anmeldebestätigung verschickt Phönix zudem eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist bar oder per Ãœberweisung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, jedoch spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, an Phönix zu zahlen. 

 

f) Bei einem Reisevertrag, im Sinne des §§ 651a ff. BGB wird nach Zusendung der Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, die vom Kunden innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Anzahlung wird auf den Preis der Reise angerechnet. Der entstehende Restbetrag ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig und bar oder per Ãœberweisung zu zahlen. 

 

g) Bei einer Buchung von weniger als zwei Wochen vor Leistungsbeginn ist der entsprechende Betrag vollständig, ohne eine Anzahlung an Phönix zu zahlen. 

 

h) Führt Phönix eine Leistung durch Einbezug eines Fremddienstleisters durch, behält es sich Phönix vor, dass die entsprechenden Kosten durch den Kunden direkt an den Fremdleister gezahlt werden. 

 

i) Leistet der Kunde die Zahlung nicht wie vereinbart, behält sich Phönix vor, nach einer Mahnung mit entsprechender Fristsetzung, vom Vertrag zurückzutreten. Phönix kann den Kunden dann mit einem Entschädigungsanspruch belasten. Sehen Sie dazu Ziffer 6 dieser AGB.

 

j) Ware aus dem Gleitschirmfachhandel, welche sich zum Zeitpunkt der Bestellung im Lager der Flugschule befindet, muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware bezahlt werden. Die entsprechende Rechnung wird der Ware beigelegt. 

 

k) Ware die auf Wunsch des Kunden durch Phönix bei einem Dritten bestellt wird, muss der Kunde im Voraus bezahlen. Phönix behält es sich vor, die Ware erst nach Erhalt der fälligen Betrages beim zuständigen Händler zu bestellen. Die Rechnung wird dem Kunden per Post oder E-Mail übermittelt.

 

4. Leistungen sowie deren Änderungen

 

a) Der Inhalt der gebuchten Reise, Schulung, Fortbildung, eines Seminares oder eines Tandemfluges ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, unter Berücksichtigung der Anmeldebestätigung durch Phönix. Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind insoweit nicht bindend, als Phönix den Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf Änderungen hinweist und der Kunde mit der Änderung einverstanden ist.

 

b) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Phönix nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Phönix ist verpflichtet, den Kunden schnellstmöglich über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen zu informieren. 

 

c) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, gegenüber Phönix vom Vertrag zurückzutreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Phönix in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat das Recht dies unmittelbar nach Erhalt der Information über eine Änderung gegenüber Phönix geltend zu machen. 

 

d) Phönix kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsschluss konkret eintretend eine Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgabe für bestimmte Leistungen wie Hafen oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich zugrundeliegende Erhöhungen von Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteilen konkret nachweisbar auf den Reisepreis auswirkt. Eine Preiserhöhung ist unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären und kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbartem Abreisetermin verlangt werden.
Bei einer Reisepreiserhöhungen von mehr als 5% des Preises, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten, Nr. 4 d) gilt entsprechend. Der Kunde muss dieses Recht unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung per Post oder E-Mail gegenüber Phönix geltend machen. 

 

e) In den Preisen eines Tandemflugs ist nicht die Fahrt der Bergbahn, Sessellift, Shuttleservice etc. enthalten.

 

5. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden

 

a) Der Kunde kann schriftlich per Post oder E-Mail von einer Reise zurücktreten oder diese umbuchen. Im Fall eines Rücktritts kann Phönix eine angemessene Entschädigung, unter der Berücksichtigung des Rücktrittzeitpunkts vor Reisebeginn und grundsätzlich pauschal in vom Hundert des Preises, der gebuchten Reise verlangen, die sich wie folgt berechnet:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des vereinbarten Preises,
- ab dem 29. bis 15. Tage vor Reisebeginn 35% des vereinbarten Preises,
- ab dem 14. bis 7. Tage vor Reisebeginn 50% des vereinbarten Preises,
- ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 70% des vereinbarten Preises,
- ab dem Tag des Beginns der Reise oder bei Nichtantritt 90% des vereinbarten Preises.
Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.

 

b) Anstatt der pauschalen Entschädigung behält es sich Phönix vor, die konkret entstandenen Kosten bereits geleisteter Vorkehrungen bei einem Rücktritt geltend zu machen. Phönix muss in diesem Fall, die geforderte Kosten benennen. 

 

c) Im Falle eines Rücktritts oder einer Umbuchung bezüglich einer Reise, Schulung, Fortbildung, eines Seminars oder Tandemflugs erhält der Kunde das Recht, Phönix vor Antritt der Leistung einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Der benannte Ersatzteilnehmer muss die Voraussetzungen für die Teilnahme der Leistungen, aufgeführt in Nr. 3 dieser AGB erfüllen. Tritt ein Ersatzteilnehmer (im Folgenden "Dritter" genannt) in den Vertrag ein, so haftet der Kunde und der Dritte als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die gegebenenfalls entstehende Mehrkosten durch den Eintritt des Dritten. 

 

d) Bei Rücktritt oder Umbuchung eines Tandemflugs vor dem vereinbarten Tag der Leistung ohne Benennung eines Dritten, behält Phönix es sich vor, den Flug in Form eines Gutscheines über die gebuchte Leistung auszustellen. Tritt der Kunde am vereinbartem Tag zurück, entfällt eine Entschädigung durch Phönix. 

 

e) Bei allen Reisen, Schulungen, Fortbildungen, Seminaren und Tandemflügen ist eine Umbuchung nur in Form eines Rücktritts gemÃ¤ß Nr. 5 dieser AGB und einer entsprechenden Neuanmeldung möglich.

 

6. Rücktritt durch Phönix wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

 

a) Phönix behält sich das Recht vor, bis zu 14 Tagen vor Beginn von Reisen, Schulungen und Seminaren bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, formlos vom Vertrag zurückzutreten. 

 

b) Im Falle des Rücktritts ist Phönix dazu verpflichtet den Kunden schnellstmöglich zu informieren. Ebenso ist Phönix verpflichtet bereits geleistete Zahlungen des Kunden zurückzuerstatten. 

 

c) Ebenso behält es sich Phönix vor, Reisen in Länder, die nach der Buchung als Risikoländer eingestuft werden aus Sicherheitsgründen abzusagen.

 

7. Ausschluss durch Phönix aus verhaltensbedingten Gründen des Kunden

 

a) Wenn der Kunde nach einer Abmahnung durch Phönix eine Leistung nachhaltig stört, sich vertragswidrig oder straffällig verhält, kann Phönix den Kunden umgehend von der Leistung ausschließen. In diesem Fall behält Phönix den Anspruch auf den vereinbarten Preis der Leistung, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

 

8. Praktische Ausbildung

 

a) Phönix setzt zur praktischen Schulung seiner Kunden staatlich geprüfte Fluglehrer oder Fluglehrerassistenten ein. Der Inhalt der Ausbildung richtet sich nach dem offiziellen Lehrplan des Deutschen Hängegleiterverbands e.V.. Die Gestaltung des Inhaltes, sowie dessen zeitliche Abfolge richten sich nach der Gestaltung von Phönix und dessen Fluglehrern oder Fluglehrerassistenten. Der Kunde ist verpflichtet, sich an alle Regeln, Anordnungen und Anweisungen des Personals zu halten und diesen unverzüglich zu befolgen.
Phönix weist darauf hin, dass Verstöße aufgrund von Straf- oder Ordnungswidrigkeiten rechtlich verfolgt werden können.

 

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen und Wettergarantie

 

a) Phönix übernimmt keine Entschädigung sollte, es im Falle von schlechtem Wetter nicht zu den ausgeschriebenen Flugtagen oder Fluganzahlen kommen. Ebenso übernimmt Phönix keine Entschädigung, falls das gebuchte Freizeitprogramm wetterbedingt ausfallen muss.
 

b) Es obliegt dem jeweiligen Fluglehrer, Erfüllungsgehilfen, Tandempilot, oder sonstigem Personal den Flugbetrieb sowie das Freizeitprogramm aufgrund von Wetterbedingungen abzuändern oder einzustellen.
 

c) Kann ein Tandemflug aufgrund des Wetters nicht wie vereinbart durchgeführt werden, und wurde dieser bereits im Vorfeld bezahlt, ist Phönix dazu verpflichtet dem Kunden einen Gutschein über die gebuchte Leistung auszustellen. Für eventuell entstehende Mehrkosten muss jedoch der Kunde eintreten.
 

d) Nimmt der Kunde auf eigenen Wunsch an einzelnen Veranstaltungsleistungen nicht teil, so hat er keinen Anspruch auf Entschädigung gegenüber Phönix.

 

10. Beschränkung der Haftung

 

a) Bei Reisen ist die Haftung von Phönix für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- soweit Phönix für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, so kann sich Phönix gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

 

11. Eigentum des Kunden / geliehene Ausrüstung

 

a) Phönix ist nicht für den Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum des Kunden verantwortlich, es sei denn diese beruhen auf einem Verschulden von Phönix.
 

b) Leiht sich der Kunde Ausrüstungsteile von Phönix, hat er einen Verlust und/oder eine Beschädigung, die er zu vertreten hat, zu ersetzen.

 

12. Verjährung

 

a) Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung seines Lebens, Körpers oder der Gesundheit gegenüber Phönix nach §§ 651c bis f BGB, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Phönix, dessen Fluglehrer, Erfüllungsgehilfen, Tandempiloten oder sonstigen Angestellten beruhen, verjähren nach zwei Jahren. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche auf sonstige Schäden die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch Phönix, dessen Fluglehrer, Erfüllungsgehilfen, Tandempiloten oder sonstigen Angestellten beruhen.

 

b) Alle übrigen Ansprüche nach §§ 651c bis f BGB verjähren nach einem Jahr. 

 

c) Die Verjährung der in a) und b) genannten Ansprüche beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

 

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen des jeweiligen Reiselandes

 

a) Der Kunde ist verpflichtet, die durch Phönix gegebenen Hinweise bezüglich Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen zu beachten. Die Hinweise gelten für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern diese über einen gültigen Pass oder Personalausweis der Bundesrepublik verfügen. Kunden mit anderer Staatsangehörigkeit, Doppelstaatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit müssen sich eigenverantwortlich über die für sie zutreffenden Bestimmungen informieren. 

 

b) Der Kunde ist für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise maßgeblichen Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die durch Nichtbefolgen der Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Dies betrifft ebenso die Zahlung von eventuell entstehenden Rücktrittskosten. Ausgenommen sind Nachteile aufgrund schuldhafter Falsch- oder Nichtinformation durch Phönix. 

 

c) Der Kunde hat Phönix rechtzeitig zu informieren, wenn ihm erforderliche Reiseunterlagen nicht spätestens 14 Tage von Reiseantritt zugegangen sind.

 

14. Versicherungen

 

a) Jeder Kunde nimmt auf eigenes Risiko und Verantwortung an den gebuchten Reisen, Schulungen, Fortbildungen, Seminaren und Tandemflügen teil. 

 

b) Phönix verfügt für Reisen, Schulungen, Fortbildungen, Seminare und Tandemflüge über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht-Versicherung. Ebenso verfügt Phönix über eine Gleitschirm – Halterhaftpflichtversicherung für die von Phönix zu Schulungszwecken zur Verfügung gestellten Phönix-eigenen Gleitschirmausrüstungen, die den Schaden an Dritten abdeckt. Zudem verfügt Phönix über die vorgeschriebene Versicherung der eingesetzten Geräte für einen Tandemflug und der Tandempiloten. 

 

c) Bei der Verwendung der eigenen Ausrüstung des Kunden oder der Ausrüstung Dritter haftet die jeweilige Halterhaftpflicht des Kunden. Der Kunde hat bei Nutzung eigener Ausrüstung und der Ausrüstung von Dritter sicherzustellen, dass die einzelnen Ausrüstungsteile über eine Zulassung, über eine entsprechende Gleitschirm-Halterhaftpflichtversicherung, sowie einen gültigen Zwei-Jahres-Check verfügen, sowie dass das Rettungsgerät ordnungsgemÃ¤ß gepackt ist. Phönix ist nicht dazu verpflichtet, die Einhaltung der Pflichten zu kontrollieren. 

 

d) Bergrettungskosten sowie andere Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

e) Für Auslandsreisen empfiehlt Phönix den Kunden eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. 

 

f) Bei Reisen, deren Anreise eigenverantwortlich mit dem PKW, in Fahrgemeinschaften, durch Leistungen von Fremdleistern oder auf sonstigen Wegen erfolgt, ist der Kunde ausschließlich über seine persönlichen Versicherungen versichert. Dies betrifft auch die Nutzung von Pkw oder sonstiger Verkehrsmittel, die während der Reise vom Kunden genutzt werden. 

 

g) Während der Teilnahme an Freizeitangeboten oder anderweitiger Aktivitäten, die keine praktische Schulung des Gleitschirmfliegens beinhalten, ist der Kunde ausschließlich über sich selbst versichert. 

 

h) Seitens Phönix bestehen keine weiteren Versicherung für den Kunden.

 

15. Bildnachweis

 

a) Der Kunde gestattet Phönix Fotos oder anderweitige Bildaufnahmen, die durch Phönix während einer Leistung erstellt werden, auf der Webseite von Phönix, in sozialen Netzwerken und Bildgalerien zu veröffentlichen. Die Genehmigung kann jederzeit auch mündlich widerrufen werden. Sollte der Kunde eine Veröffentlichung nicht wünschen, teilt er das vor Beginn der Leistung mit.

 

16. Sonstiges

 

a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Phönix findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 

 

b) Änderung und Nebenabreden bezüglich des Vertrages sind nur per E-Mail oder Post möglich. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben werden. 

 

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem rechtlichen Sinn und wirtschaftlichem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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